Nach einem Hagelzug geht es im Bestandsmanagement um zwei Dinge gleichzeitig: den Schaden belegbar festhalten und die Fristen im Versicherungsvertrag nicht versäumen. Die Drohne kann dabei viel liefern, vor allem Aufnahmen von Dach, Fassade und Anbauteilen, die sonst ein Gerüst oder einen Hubsteiger erfordern. Sie ersetzt aber weder die Schadensmeldung noch den Gutachter.

Die rechtlichen Pflichten: unverzüglich melden, Schaden begrenzen

Das Versicherungsvertragsgesetz verlangt, dass der Versicherungsnehmer den Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer unverzüglich anzeigt, sobald er davon Kenntnis erlangt hat (§ 30 VVG). Eine feste Tagesfrist nennt das Gesetz nicht. In Ratgebern ist häufig zu lesen, die meisten Versicherer erwarteten die Meldung innerhalb etwa einer Woche; das ist eine Praxiserwartung, keine gesetzliche Grenze, und die Vertragsbedingungen können abweichende Vorgaben enthalten.

Zusätzlich muss der Versicherungsnehmer nach § 82 VVG den Schaden abwenden und mindern und dabei Weisungen des Versicherers beachten. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer seine Leistung kürzen. Praktisch heißt das: ein beschädigtes Dach provisorisch sichern, eindringendes Wasser ableiten und dies mit Fotos und Rechnungen belegen. Die endgültige Reparatur sollte erst nach der Besichtigung durch den Versicherer erfolgen, sonst droht Streit über die Kostenübernahme.

Rechtliche Voraussetzungen für den Drohnenflug

Für einen gewerblichen Flug an einem Gebäude gelten die Regeln der EU-Drohnenverordnung 2019/947 und der deutschen Luftverkehrs-Ordnung. Der Fernpilot braucht in der offenen Kategorie den EU-Kompetenznachweis A1/A3, den das Luftfahrt-Bundesamt nach Online-Lehrgang und Prüfung ausstellt und der fünf Jahre gilt (LBA). Betreiber registrieren sich beim LBA, und für den Betrieb besteht Versicherungspflicht.

Der Flug über Wohngrundstücken ist in § 21h Absatz 3 Nummer 7 LuftVO geregelt. Er ist zulässig, wenn der betroffene Eigentümer oder Nutzungsberechtigte ausdrücklich zugestimmt hat; ohne Zustimmung nur bei Geräten bis 250 Gramm ohne Aufzeichnungsfähigkeit oder bei sehr hoher Flughöhe unter engen Bedingungen (Wortlaut). Für eine Befundung mit Kamera ist daher in aller Regel eine Zustimmung einzuholen, bei Mehrparteienhäusern von allen Betroffenen oder der Verwaltung.

Ablauf einer Befliegung nach Hagel

  1. Auftrag und Zustimmung: Umfang, Gebäude, Eigentümer- und Mieterzustimmung, Datenschutzinformation für Anwohner
  2. Flugplanung: Windlage, Sperrzonen, Nachbargrundstücke, Flughöhen und Bildüberlappung
  3. Aufnahme: Übersicht, dann Detail; Dach, Fassade, Fensterbänke, Regenrinnen, Lichtkuppeln, Anbauten
  4. Auswertung: Bildreihen mit Datum, Uhrzeit und Gebäudebezug, Markierung auffälliger Stellen
  5. Übergabe an Versicherer oder Sachverständigen: als Anlage zur Schadensmeldung, nicht als Gutachten

Was in die Dokumentation gehört

Für die Schadensmeldung zählt, dass ein Dritter die Aufnahmen später nachvollziehen kann. Eine Dokumentation, die ohne Rückfragen verständlich ist, spart bei der Regulierung Zeit.

Was Hagelschäden an Fassaden und Dächern zeigen

Hagel hinterlässt kleine, kraterartige Vertiefungen oder Risse im Putz, in schweren Fällen größere Abplatzungen. Abgeplatzter Putz kann Feuchte in das Wärmedämmverbundsystem lassen und langfristig weitere Schäden auslösen, besonders bei wiederholtem Hagel oder Frost-Tau-Wechseln. Der Putzhersteller Hasit unterscheidet Farbabplatzungen, Edelputz- und Farbabplatzungen sowie tiefe Abplatzungen bis in den Grundputz, die er ab etwa acht Millimetern Tiefe als tiefe Schäden führt (Hasit).

Grenzen der Luftbilder

Anzeige, in eigener Sache: Wer diese Seite betreibt, handelt auch mit PSCoat. PSCoat ist nach Darstellung des Anbieters eine Beschichtung für Fassade, Dach, Innenwand und Anlagen. Sie behebt keinen Hagelschaden: Abgeplatzter Putz und beschädigtes Dämmmaterial müssen vor einer Beschichtung instand gesetzt werden, und ob der Versicherer eine Beschichtung als Schadensbeseitigung anerkennt, regelt der Versicherungsvertrag. Nähere Angaben des Anbieters stehen auf der Produktseite.

Weiterführend

Wie Befliegungsdaten dauerhaft abgelegt und weiterverwendet werden, beschreibt der Beitrag Datenmanagement von Fassadeninspektionen. Für Bestände über viele Jahre ist Monitoring über mehrere Jahre der passende Einstieg.